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Willkommen im Schadenportal für Ihre Santander Kreditkarten

Schaden melden

Ihre Vorteile

Einfach und schnell Ihren Schaden melden.

LifeStyle Protection – die Versicherung für Ihre Santander BestCard. In Partnerschaft mit One Underwriting.

  • Schnelle Bearbeitung
  • Einfach und bequem
  • Rund um die Uhr verfügbar
Schaden melden per E-Mail
Telephone

Notfallhilfe

Benötigen Sie sofortige Hilfe?

Bei Notfällen und Pannen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an unseren

Notruf-Service: +49 2103 34-6416

Dieser steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung – auch an Sonn- und Feiertagen.

 


Leistungsübersicht

Die Santander BestCards im Überblick

Der Übersicht können Sie entnehmen, ob die Versicherungsleistungen Ihrer Kreditkarte den eingetretenen Schaden abdecken.


BestCard Smart
  • Wareneinkaufsversicherung
  • Garantieverlängerung
BestCard Extra
  • Wareneinkaufsversicherung
  • Garantieverlängerung
  • Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
BestCard Premium
  • Wareneinkaufsversicherung
  • Garantieverlängerung
  • Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Flugverspätungsversicherung
  • Mietwagenvollkaskoversicherung
  • Auslands-KFZ-Schutzbrief Europa

Schadenmeldung

Einfach und
unkompliziert in
nur 3 Schritten

Bitte prüfen Sie den Versicherungsanspruch für Ihre Kreditkarte.
Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch oder per E-Mail.
Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Angaben zum Geschehen
Angaben zu den Kosten, die Ihnen entstanden sind
Angaben zu anderen Schadenfällen
Fotos, polizeiliche Anzeigebestätigung, Anschaffungsnachweis oder Ähnliches.

Wir kontaktieren Sie, sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen bearbeitet haben.

Wichtiger Hinweis

Für alle Schäden vor dem 01.06.2025

Bitte melden Sie Schadenfälle, die vor dem 01.06.2025 eingetreten sind, an Ihren Vorversicherer.

Fragen & Antworten

Die FAQ-Liste dient nur zu Ihrer Information. Maßgeblich für die Auslegung des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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